Rhein-Sieg-Anzeiger vom 24.11.2010:
Karlsruhe bestätigt Gentechnikgesetz
Enge Grenzen für die Gentechnik: Der Schutz der herkömmlichen Landwirtschaft vor gentechnisch
veränderten Pflanzen ist rechtens, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Gentechnik-Landwirte
müssen im Schadensfall zahlen.
KARLSRUHE - Das Bundesverfassungsgericht hat der grünen Gentechnik in Deutschland sehr enge Grenzen
gesetzt. Die Umwelt und das Leben müssten vor den möglichen Gefahren der Gentechnik, die noch nicht völlig
erforscht seien, geschützt werden, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch verkündeten
Urteil. Das deutsche Gentechnikgesetz greife daher nicht unzulässig in die Berufsfreiheit von
Gentechnik-Landwirten ein.
Damit scheiterte eine Klage der Landesregierung von Sachsen-Anhalt. Sie wollte das Gesetz mit
Unterstützung der Agrar-Industrie und des Deutschen Bauernverbands kippen. Ihrer Auffassung nach sind
Bauern, die Gen-Pflanzen anbauen, durch die geltende Regelung zu großen Haftungsrisiken ausgesetzt.
Das 2008 verabschiedete Gentechnikgesetz schreibt unter anderem 150 Meter breite Schutzzonen zwischen
Feldern mit sogenannten transgenen Pflanzen und herkömmlich bestellten Äckern vor. Zum ökologischen Landbau
müssen gar 300 Meter Distanz eingehalten werden. Überdies müssen Felder, auf welchen Gentechnik zum Einsatz
kommt, in ein Standortregister eingetragen werden. Damit können Verunreinigungen herkömmlich angebauter
Felder zur Quelle zurückverfolgt werden. Gentechnik-Bauern sollen so für die mögliche Verunreinigung von
Lebensmitteln haftbar gemacht werden können.
Schutz des Gemeinwohls
Die Verfassungshüter verwiesen zur Begründung des Urteils auf den Schutz des Gemeinwohls vor den
Gefahren der Gentechnik. Sie verändere das Erbgut von Pflanzen und greife damit "in die elementaren
Strukturen des Lebens ein". Die Folgen solcher Eingriffe ließen sich, "wenn überhaupt, nur schwer wieder
rückgängig machen".
Zudem treffe den Gesetzgeber bei der Beurteilung des Gentechnik-Einsatzes "eine besondere
Sorgfaltspflicht". Über den Schutz des Gemeinwohls hinaus müsse er "in Verantwortung für die künftigen
Generationen" die natürlichen Lebensgrundlagen schützen. Dazu "gehören auch die Erhaltung der biologischen
Vielfalt und die Sicherung eines artgerechten Lebens bedrohter Tier- und Pflanzenarten", betonte das
Gericht.
Laut Urteil dient das neue Standortregister auch "dem Schutz der menschlichen Gesundheit und der
Umwelt". Verursacher von Auskreuzungen transgener Pflanzen könnten damit herausgefunden und für Schäden
haftbar gemacht werden.
"Guter Tag für Verbraucher und Umwelt"
Der Staatssekretär Robert Kloos aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium begrüßte das Urteil in
Karlsruhe. Zwar sei Deutschland nun als Anbaustandort für gentechnisch veränderte Pflanzen geschwächt. Es
sei aber ein "guter Tag, für die Verbraucher und die Umwelt". Laut Kloos ist nun eine Verordnung geplant,
die den Ländern eine Regelung der Abstände zwischen herkömmlich bestellten Feldern und solchen mit
Gentech-Pflanzen überlassen soll. Im Kern dürfte sich an den Regeln aber nur wenig ändern, weil in den
Länder-Regelungen die strenge Haftungsregelung für Gentech-Bauern weiter erhalten bleiben muss.
Der Deutsche Bauernverband, dessen Mitglieder über Pro und Contra der Gentechnik uneins sind,
kritisierte das Urteil. Wegen der anhaltenden und nicht versicherbaren Haftungsrisiken könne Landwirten
der Anbau von transgenen Pflanzen weiter nicht empfohlen werden, erklärte der Verband. Die
Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), die vor allem gentechnik-kritische Bauern
versammelt, begrüßte dagegen das Urteil. (AFP)
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